Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei der Audi Business Innovation GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Geschäftspartner zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreibt das Audi Aufklärungs-Office ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sowie allen Personen, die zu Untersuchungen bei der Audi Business Innovation GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Audi Aufklärungs-Office prüfen alle Meldungen auf potentiell schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Hinweisgebende eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office den Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office die Untersuchungsergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* des Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden den Hinweisgebenden unverzüglich mitgeteilt.
Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Audi Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.
Weitere Informationen über die diesbezüglichen Verfahrensgrundsätze finden sich hier.
*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.
Eine Beschwerde über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundendienst
Bei Beschwerden bzw. Feedback zu Fahrzeugen und Dienstleistungen der AUDI AG oder deren Geschäftspartner (z.B. Autohäuser, Werkstätten), wenden Sie sich bitte an die AUDI AG Kundenbetreuung.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diesbezügliche Anliegen nicht weiterleiten und aus Zuständigkeitsgründen auch nicht tätig werden können.
Eine Verdachtsmeldung zu potentiellem Fehlverhalten an unser Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten von der Audi Business Innovation GmbH, Verstöße gegen Code of Conduct für Geschäftspartner oder menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette zu melden.
Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.
<p>Das Audi Aufklärungs-Office kann per E-Mail über die folgende Adresse erreicht werden: <a href="mailto:whistleblower-office@audi.de">whistleblower-office@audi.de</a></p> <p>Bei Kundenbeschwerden wenden Sie sich bitte an die unter „Eine Beschwerde über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundendienst“ aufgeführten Kanäle.</p>
<p><strong>AUDI AG</strong></p> <p><strong>Postanschrift: </strong><br>Aufklärungs-Office<br>D-85045 Ingolstadt, Germany</p> <p><strong>Persönlich: </strong> <br>Audi Aufklärungs-Office<br>AUDI AG<br>I/FG-H<br>D-85045 Ingolstadt, Germany<br></p> <p>Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über <a href="mailto:whistleblower-office@audi.de">whistleblower-office@audi.de</a>.</p>
<p>Die Audi Business Innovation GmbH hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.</p> <p>Wer mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchte, findet alle notwendigen Informationen unter dem folgenden Link: <a href="https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de" target="_blank" rel="noopener">https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de</a></p>
<p>Es besteht die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform <a href="https://goto.speakup.report/audi" target="_blank" rel="noopener">Speak-UP</a> in mehr als 65 Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt und bietet die Möglichkeit, Hinweise anonym abzugeben.</p> <p>Sie können den Online-Meldekanal über den folgenden Link aufrufen: <a href="https://goto.speakup.report/audi" target="_blank" rel="noopener">https://goto.speakup.report/audi</a></p> <p>Eine ausführliche Anleitung, wie Sie Hinweise online, per App oder über Telefon angeben können, finden Sie <a href="https://delivery-p123727-e1214567.adobeaemcloud.com/adobe/assets/urn:aaid:aem:e5b3ff7c-9284-471f-a7a3-f967c228bcd0/original/as/SpeakUp_Leitfaden_zur_Hinweisabgabe.pdf" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>
<p>Sie können uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eine telefonische Nachricht hinterlassen. Nach der Eingabe der Telefonnummer (die für das Land gilt, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den dazugehörigen Organisationscode einzugeben. Dann können Sie Ihre Meldung als Sprachnachricht abgeben. Das Aufklärungs-Office erhält davon lediglich eine Abschrift. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen unseres Teams zu hören.</p> <p>Wählen Sie eine Telefonnummer aus dieser <a href="https://delivery-p123727-e1214567.adobeaemcloud.com/adobe/assets/urn:aaid:aem:090b0feb-4f5f-479e-8a0f-718cb55cc170/original/as/Volkswagen_Group_Sprachnachricht.pdf" target="_blank" rel="noopener">Liste</a> für Ihr Land oder Ihre Region und halten Sie den Organisationscode <strong>122237</strong> bereit.</p>
<p>Sie können auch die App „SpeakUp - Listen for a change“ von People Intouch herunterladen (nur für private Geräte), um auf das sichere Meldesystem zuzugreifen. Um die App herunterzuladen, können Sie den QR-Code (1) scannen.</p> <p>Über diese App können Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen oder eine Sprachnachricht (auch anonym) hinterlassen. Hierfür benötigen Sie den Organisationscode <strong>122237</strong>. Alternativ können Sie den QR-Code (2) scannen.</p> <p>Loggen Sie sich wieder ein, um die Antwort unseres Teams zu sehen oder weitere Fragen zu beantworten.</p>
Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an das Audi Aufklärungs-Office gerichtet werden.
Darüber hinaus kann unsere lokale Compliance-Beauftragte & verantwortliche Funktion in allen Angelegenheiten des Hinweisgebersystems auch über kristin-elisa.grubic@audi.de angesprochen werden.
Die Regierung von Deutschland hat Behörden benannt, die auch Meldungen über Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen. Der externe Meldeweg ist: Bundesamt für Justiz BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)